SHOTOKAN

PRÜFUNGSORDNUNG des DKV
Endgültige Fassung vom 18.4.98

Gültig ab 01.01.1999

Vorwort zur Prüfungsordnung


Die Prüfungsordnung gliedert die Trainingsinhalte in der Entwicklung eines Karateka vom Anfänger
bis zum Meister und die Prüfungskriterien zu den verschiedenen Schüler- und Meisterprüfungen.
Durch langfristiges und beständiges Training soll der Übende, gleichzeitig mit der körperlichen
Ausbildung, den verantwortungsbewußten Umgang mit Partnern im Karate erlernen. Dazu dienen die Regeln und Etikette des Karate
- Do, die unverzichtbarer Bestandteil des traditionellen Shotokan Karate wie auch dieser Prüfungsordnung sind.


Die unterschiedlichen Übungsformen von Grundschule, Partnertraining und Kata bieten dem
Karateka eine solide Ausgangsbasis für das breite Spektrum des Karate.


In der Prüfungsordnung wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit auf das Hinzufügen von weiblichen Endungen verzichtet. Entsprechende Begriffe sind nicht geschlechtsspezifisch gemeint.


Die Prüfungsordnung ist in vier Gruppen aufgeteilt. In jeder Gruppe werden besondere Schwerpunkte in der Ausbildung gesetzt. Es sind dies:

Unterstufe   9. - 7. Kyu

Mittelstufe   6. - 4. Kyu

Oberstufe 3. - 1. Kyu

Dan-Grade


Die folgenden Grundsätze sind bei den Prüfungen zu beachten:

KIHON

PARTNERÜBUNGEN ZUM FREIKAMPF

SONSTIGES